Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
TMC-TEC Reparaturservice – eine Marke der SOLDA GmbH
SOLDA GmbH
Innsbrucker Platz 4
10827 Berlin
Stand: 12. Mai 2026
A. Allgemeine Bedingungen
1. Anbieter, Marke und Begriffsbestimmungen
- TMC-TEC ist eine eingetragene Marke der Solda GmbH, Innsbrucker Platz 4, 10827 Berlin (nachfolgend „TMC-TEC“, „wir“ oder „uns“). Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Solda GmbH.
- „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die uns mit Diagnose-, Reparatur-, Reinigungs-, Datenrettungs- oder sonstigen Serviceleistungen beauftragt. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- „Gerät“ bezeichnet das vom Kunden eingesandte oder übergebene Notebook, Mainboard, Laufwerks, Datenträger, die Baugruppe oder sonstige elektronische Hardware einschließlich Zubehör, soweit dieses mit eingesandt oder übergeben wird.
- „Hardware-Reparatur“ bezeichnet die Fehlersuche, Prüfung, Reinigung, Bauteilreparatur, Bauteil- oder Baugruppenersetzung und sonstige fachgerechte Bearbeitung elektronischer Hardware. Software, Betriebssysteme, Programme, Lizenzmodelle, Benutzerkonten, Datenbestände, Einstellungen und Konfigurationen sind nicht Gegenstand einer Hardware-Reparatur, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
2. Geltungsbereich und Rangfolge
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Diagnose, Reparatur, Instandsetzung, Reinigung, Prüfung, Kostenvoranschläge, Datenrettung, Versand und damit zusammenhängende Serviceleistungen über www.tmc-tec.de, per E-Mail, telefonisch, vor Ort oder über sonstige Kommunikationswege.
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, finden ausschließlich auf die jeweilige Kundengruppe Anwendung.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringen.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben im Angebot, Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung, gehen diesen AGB vor. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen nach Vertragsschluss bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Textform.
3. Vertragsschluss, Auftragserteilung und Kommunikation
- Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Reparatur- oder Diagnoseanfrage dar.
- Der Kunde stellt eine Reparatur- oder Diagnoseanfrage über unser Online-Formular, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort und beschreibt den Fehler möglichst genau. Wir können dem Kunden eine Auftragsnummer mitteilen; diese ist dem Gerät nach Möglichkeit beizulegen.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich annehmen, einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellen und der Kunde dieses annimmt oder wenn wir mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnen.
- Wir sind berechtigt, die Annahme eines Auftrags abzulehnen, insbesondere wenn das Gerät offensichtlich nicht reparaturfähig, nicht verkehrsfähig, sicherheitsgefährdend, kontaminiert oder wirtschaftlich nicht sinnvoll bearbeitbar erscheint.
- Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und von uns versandte Nachrichten nicht durch Filter blockiert werden.
4. Leistungsarten und geschuldeter Erfolg
- Wir bieten insbesondere an: (a) Diagnose und Fehleranalyse, (b) Erstellung eines Kostenvoranschlags, (c) Hardware-Reparatur und Instandsetzung, (d) Reinigung, insbesondere nach Flüssigkeits- oder Korrosionsschäden, (e) Austausch von Ersatzteilen, (f) auf gesonderte Vereinbarung Datenrettung oder Softwareleistungen.
- Bei einer ausdrücklich als erfolgreiche Reparatur angebotenen und beauftragten Standardreparatur schulden wir die mangelfreie Herstellung des konkret vereinbarten Reparaturergebnisses nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Bei komplexen Schäden, insbesondere an Mainboards, Chipsätzen, Leiterplatten, Spannungsversorgungen, Flüssigkeitsschäden, Korrosion, Kurzschluss-, Überspannungs-, Brand-, Sturz- oder Manipulationsschäden, schulden wir - soweit im Angebot nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg zugesagt ist - die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Diagnose-, Prüf-, Reinigungs- oder Reparaturmaßnahmen nach dem Stand der einschlägigen Reparaturpraxis. Eine Garantie für die vollständige oder dauerhafte Wiederherstellung des gesamten Geräts wird nicht übernommen.
- Garantien im Rechtssinne übernehmen wir nur, wenn wir eine Garantie ausdrücklich als solche bezeichnen und deren Inhalt, Dauer und räumlichen Geltungsbereich in Textform mitteilen.
5. Abgrenzung des Reparaturumfangs
- Der Reparaturumfang bestimmt sich ausschließlich nach dem angenommenen Angebot, dem Kostenvoranschlag, der Auftragsbestätigung und diesen AGB. Eine Mainboard-, Leiterplatten-, Kurzschluss-, Flüssigkeits- oder Chip-Reparatur ist keine Generalüberholung und keine Funktionsgarantie für das gesamte Gerät.
- Wir reparieren den jeweils diagnostizierten oder beauftragten Hauptfehler. Weitere Defekte, etwa an Akku, Display, Tastatur, Touchpad, Kamera, Lautsprechern, Mikrofon, Ladebuchse, Ports, Sensoren, Gehäuse, Netzteil, Datenträgern, Betriebssystem, Firmware, Treibern, Benutzerkonten oder Software, sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind.
- Bei komplexen Schäden können weitere Defekte vor Beginn der Hauptreparatur technisch nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll geprüft werden. Sie können erst nach Wiederherstellung einer Grundfunktion, nach Reinigung oder nach Spannungsprüfung sichtbar werden. Der Kunde erkennt an, dass solche nachgelagerten Defekte einen eigenständigen Reparaturbedarf begründen können.
- Wird nach Durchführung der beauftragten Hauptreparatur ein weiterer Defekt sichtbar, bleibt die Vergütung für die beauftragte und fachgerecht durchgeführte Leistung geschuldet. Wir werden den Kunden über weitere, für uns erkennbare Defekte informieren und hierfür auf Wunsch ein gesondertes Angebot erstellen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vergütung für eine beauftragte Hauptreparatur allein deshalb zu verweigern, weil nach deren Durchführung weitere, nicht beauftragte oder zuvor nicht prüfbare Schäden bestehen.
6. Technische Grenzen der Diagnose und Reparatur
- Elektronische Baugruppen, insbesondere Mainboards, bestehen aus einer Vielzahl einzelner Bauteile und Leiterbahnen. Eine vollständige Prüfung aller Bauteile, Leiterbahnen, Ports, Sensoren, Chipsätze, Speicher, Schnittstellen und Peripheriekomponenten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Wir arbeiten fehlerorientiert und wirtschaftlich angemessen auf Grundlage der Kundenangaben, des Fehlerbildes, der Messwerte und der technischen Diagnose. Eine vollständige Dokumentation sämtlicher möglicher Vorschäden, Bauteilzustände oder Messpunkte ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
- Unsere Feststellungen beruhen auf dem Zustand des Geräts zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüfung. Bei intermittierenden Fehlern, thermischen Fehlern, Feuchtigkeit, Korrosion, Haarrissen, Vorschäden, Fremdeingriffen oder mechanischen Spannungen kann sich das Fehlerbild verändern oder zeitweise nicht reproduzieren lassen.
- Diagnose- und Reparaturangaben sind technische Einschätzungen. Sie stellen keine Zusicherung dar, dass keine weiteren Defekte vorhanden sind oder später auftreten.
7. Daten, Software, Datensicherung und Datenschutz am Gerät
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Einsendung oder Übergabe des Geräts eine vollständige, aktuelle und funktionsfähige Sicherung aller Daten, Programme, Lizenzen, Zugangsdaten, Einstellungen und sonstigen digitalen Inhalte vorzunehmen, sofern dies technisch möglich ist. Bei nicht startfähigen Geräten hat der Kunde nach Möglichkeit vorhandene Backups zu prüfen und uns auf besonders wichtige Daten hinzuweisen.
- Unsere Hardware-Reparatur richtet sich nicht auf die Sicherung, Erhaltung, Wiederherstellung, Prüfung oder Migration von Daten, Programmen, Betriebssystemen, Lizenzen, Accounts, Passwörtern, Einstellungen oder Konfigurationen. Datenrettung und Softwareleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gesondert vereinbart sind.
- Wir löschen, formatieren, überschreiben oder initialisieren Datenträger nicht ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden, soweit dies im Rahmen der Bearbeitung vermeidbar und technisch erkennbar ist. Dies gilt nicht, soweit ein Datenverlust aus technischen Gründen unvermeidbar ist oder durch Defekte, Vorschäden, Datenträgerfehler, Verschlüsselung, Korruption, Firmwarefehler oder vom Kunden bzw. Dritten verursachte Umstände eintritt.
- Softwarefehler, beschädigte Betriebssysteme, verschlüsselte oder beschädigte Dateisysteme, Treiberprobleme, Lizenzprobleme, Malware, Benutzerkontenfehler oder Datenkorruption können häufig erst nach erfolgreicher oder teilweise erfolgreicher Hardware-Reparatur erkannt werden. In diesem Fall ist die beauftragte Hardware-Reparatur vergütungspflichtig; Software- oder Datenrettungsleistungen erfolgen nur auf Grundlage eines gesonderten Angebots.
- Eine Haftung für Datenverlust, Softwareprobleme oder die Wiederherstellung digitaler Inhalte besteht nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde seine Datensicherungspflicht schuldhaft verletzt, ist ein etwaiges Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
8. Flüssigkeitsschäden, Korrosion, Vorschäden und Veränderung des Fehlerbildes
- Bei Flüssigkeitsschäden, Korrosion, Überspannung, Kurzschluss, Brand-, Sturz-, Druck-, Biege-, Hitze-, Kälte- oder sonstigen Vorschäden besteht ein erhöhtes technisches Risiko. Korrosion kann fortschreiten, Kontakte können sich lösen, Bauteile können unter Spannung ausfallen und das Fehlerbild kann sich während Diagnose, Reinigung, Trocknung, Spannungsprüfung oder Reparaturversuch verändern.
- Es kann technisch bedingt vorkommen, dass ein Gerät vor der Bearbeitung noch teilweise funktioniert, während oder nach einer fachgerechten Reinigung, Spannungsprüfung oder Reparatur aber nicht mehr oder anders funktioniert. Ursache können insbesondere schleichende Korrosion, durch Flüssigkeit leitend verbundene Kontakte, vorgeschädigte Leiterbahnen, instabile Bauteile oder Fremdeingriffe sein.
- Soweit die Veränderung des Fehlerbildes auf den Zustand des Geräts, Vorschäden, technische Notwendigkeiten der Bearbeitung oder unvermeidbare Risiken einer fachgerechten Diagnose oder Reparatur zurückzuführen ist, begründet dies keine Ansprüche gegen uns. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei von uns zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
- Eine Rückversetzung in einen früheren, teilfunktionierenden Zustand ist bei komplexen Schäden häufig technisch nicht möglich und wird nicht geschuldet, sofern wir dies nicht ausdrücklich zugesagt haben.
9. Ersatzteile und Austauschkomponenten
- Wir verwenden nach Möglichkeit Originalteile. Soweit Originalteile nicht verfügbar, nicht wirtschaftlich beschaffbar, nicht fristgerecht lieferbar oder technisch nicht erforderlich sind, dürfen wir hochwertige kompatible Ersatzteile, generalüberholte Teile oder gleichwertige Komponenten verwenden, sofern dem keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung entgegensteht.
- Die technische Auswahl geeigneter Ersatzteile liegt bei uns, soweit der Kunde keine bestimmte Teilequalität beauftragt hat und die Verwendung mit der vereinbarten Reparaturleistung vereinbar ist. Wir berücksichtigen dabei technische Eignung, Verfügbarkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Reparaturziel.
- Äußerliche, unerhebliche oder funktionsneutrale Abweichungen kompatibler Ersatzteile begründen keinen Mangel, sofern die vereinbarte Funktion und Sicherheit der Reparatur nicht beeinträchtigt werden.
- Ausgebaute Alt- und Defektteile gehen, soweit gesetzlich zulässig, in unser Eigentum über und können von uns entsorgt, verwertet oder zu Prüfzwecken zurückbehalten werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können Altteile, soweit möglich und rechtlich zulässig, gegen Erstattung etwaiger Mehrkosten zurückgegeben werden; der Wunsch ist spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen.
10. Kostenvoranschlag, Zusatzarbeiten und Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Kostenvoranschläge beruhen auf dem bei ihrer Erstellung erkennbaren Fehlerbild. Sie sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Preiszusage erteilt wird.
- Ergibt sich während der Bearbeitung, dass der vereinbarte Kostenrahmen wesentlich überschritten würde oder dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, werden wir den Kunden informieren und eine Entscheidung über die Fortsetzung einholen, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
- Bei Verbrauchern führen wir kostenpflichtige Zusatzarbeiten nur aus, wenn der Verbraucher diese ausdrücklich beauftragt. Bei Unternehmern dürfen wir technisch notwendige, wirtschaftlich angemessene Zusatzarbeiten ohne vorherige Rückfrage ausführen, wenn die Überschreitung des zuletzt mitgeteilten Kostenrahmens voraussichtlich nicht mehr als 15 % beträgt und eine Verzögerung die Bearbeitung erschweren würde.
- Lehnt der Kunde eine Fortsetzung nach Zusatzbefund ab, bleibt die Vergütung für bereits beauftragte und erbrachte Leistungen einschließlich Diagnose, Bearbeitung, Material, Versand und Pauschalen geschuldet.
11. Bearbeitungs-, Diagnose- und Rücksendepauschalen
- Für die Annahme, Registrierung, Sichtprüfung, Diagnosevorbereitung, technische Einschätzung, Bearbeitung, Kommunikation, sichere Verpackung und gegebenenfalls Rücksendung können je Gerät Bearbeitungs-, Diagnose- und Rücksendepauschalen anfallen. Die Pauschalen sind Entgelt für tatsächlich erbrachte Leistungen und kein pauschalierter Schadensersatz.
- Bei erfolgloser Reparatur, abgelehntem Kostenvoranschlag oder vom Kunden veranlasstem Abbruch fallen je Gerät folgende Pauschalen an, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist:
Verbraucher: 39,00 EUR brutto einschließlich Rückversand innerhalb Deutschlands; 30,00 EUR brutto ohne Rückversand, insbesondere bei Abholung oder Entsorgung auf Kundenwunsch.
Unternehmer: 25,00 EUR netto inkl. Rückversand; 15,00 EUR netto ohne Rückversand, Insbesondere bei Abholung oder Entsorgung auf Kundenwunsch.
- Die Pauschalen fallen je Gerät an. Mehrere Geräte, Baugruppen oder Datenträger werden grundsätzlich getrennt behandelt, auch wenn sie gemeinsam eingesandt werden.
- Weitergehende Vergütungsansprüche für ausdrücklich beauftragte Diagnose-, Prüf-, Reinigungs-, Datenrettungs-, Express-, Material- oder Sonderleistungen bleiben unberührt.
12. Preise, Zahlung, Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Wir sind berechtigt, Vorkasse, Abschlagszahlungen oder Zahlung vor Rücksendung des Geräts zu verlangen.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte unberührt.
- Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag sind wir berechtigt, die Herausgabe des Geräts zu verweigern. Uns steht zudem ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht an den in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu.
- Werden Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt oder holt der Kunde sein Gerät trotz Aufforderung nicht ab, können Lagerkosten in angemessener Höhe anfallen. Wir werden den Kunden hierauf zuvor hinweisen.
13. Versand, Verpackung, Transport und Gefahrübergang
- Der Kunde hat das Gerät transportsicher, stoßfest, feuchtigkeitsgeschützt und gegen elektrostatische Entladung geschützt zu verpacken. Datenträger, SIM-Karten, Speicherkarten, Hüllen, Zubehör und sonstige nicht benötigte Gegenstände sollen vor Einsendung entfernt werden, soweit sie nicht für die Diagnose erforderlich sind.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf dem Hintransport zu uns trägt der Kunde. Gegenüber Unternehmern trägt der Kunde auch die Transportgefahr für den Rücktransport, soweit wir lediglich Versanddienstleister beauftragen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Wir wählen Versandart und Versanddienstleister nach billigem Ermessen, sofern der Kunde keine besondere Versandart beauftragt. Eine höhere Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der Mehrkosten abgeschlossen.
- Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem Versanddienstleister und uns unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei Verbrauchern, bleiben unberührt.
14. Leistungsfristen, Expressbearbeitung und Annahmeverzug
- Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Prognosen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie beginnen erst nach Eingang des Geräts, vollständiger Fehlerbeschreibung, erforderlicher Freigaben, benötigter Zugangsdaten, Ersatzteile und gegebenenfalls vereinbarter Zahlungen.
- Expressbearbeitung bedeutet eine priorisierte Bearbeitung im internen Ablauf, jedoch keine Garantie für einen bestimmten Reparaturerfolg oder eine bestimmte Lieferzeit, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wird.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, Ersatzteilverfügbarkeit, komplexe Fehlerbilder, Fremdeingriffe, Sicherheitsrisiken, höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen.
- Befindet sich der Kunde mit Annahme, Abholung, Zahlung, Freigabe oder sonstiger Mitwirkung in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
15. Abnahme und Funktionsprüfung
- Ist die Leistung werkvertraglicher Natur, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald wir die Fertigstellung anzeigen und die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Erkennbare Mängel sind bei Abnahme, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Erhalt des Geräts, konkret zu rügen.
- Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme. Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Unternehmer nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Rückerhalt des Geräts unter genauer Angabe mindestens eines Mangels widerspricht.
- Unsere Funktionsprüfung beschränkt sich auf die beauftragte Reparatur und die im Rahmen unserer Werkstattumgebung sinnvoll prüfbaren Funktionen. Eine Prüfung aller Kundenprogramme, Benutzerkonten, Peripheriegeräte, Netzwerke, Mobilfunkdienste, Cloud-Dienste oder Einsatzumgebungen ist nicht geschuldet.
16. Mängelrechte und Gewährleistung
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Diese werden durch die nachfolgenden Regelungen nicht eingeschränkt, sondern bestimmen den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang.
- Die Mängelrechte beziehen sich ausschließlich auf die konkret beauftragte und durchgeführte Reparaturleistung sowie auf von uns eingebaute Ersatzteile. Sie erstrecken sich nicht auf das gesamte Gerät, nicht beauftragte Komponenten, Vorschäden, Folgeschäden aus dem ursprünglichen Schadensereignis, natürliche Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe, Software, Daten, Akkualterung, Verschleißteile oder später auftretende, eigenständige Defekte.
- Bei Flüssigkeitsschäden, Korrosion, Überspannung, Kurzschluss und vergleichbaren Vorschäden kann trotz fachgerechter Reparatur jederzeit ein anderes Bauteil ausfallen oder ein latent geschädigter Bereich erneut auffällig werden. Ein solcher späterer Ausfall ist kein Mangel unserer Reparaturleistung, sofern er nicht auf eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung oder mangelhafte Reparatur zurückzuführen ist.
- Werden durch den Kunden oder Dritte nach der Reparatur Änderungen, Öffnungen, Reparaturversuche, Softwareinstallationen, Firmwareänderungen, unsachgemäße Nutzung oder sonstige Eingriffe vorgenommen, bestehen Mängelrechte insoweit nicht, als der Mangel hierauf beruht oder die Ursachenklärung dadurch wesentlich erschwert wird.
- Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche wegen Reparaturleistungen in zwölf Monaten ab Abnahme, sofern nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht, insbesondere bei Vorsatz, Arglist, übernommenen Garantien oder Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Unternehmer haben die Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.
17. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht, soweit zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
- Für Datenverlust, Softwarefehler, Datenkorruption oder den Verlust digitaler Inhalte haften wir nach den vorstehenden Absätzen nur, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer, aktueller und vollständiger Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre oder soweit uns eine weitergehende zwingende Haftung trifft.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und beauftragten Dienstleister.
18. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die wir dem Verbraucher zur Verfügung stellen.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, und bestätigt er seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen.
- Widerruft der Verbraucher nach ausdrücklichem Verlangen des vorzeitigen Beginns, hat er für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu leisten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Für nicht vorgefertigte Waren oder Ersatzteile, die auf Kundenspezifikation beschafft, angepasst oder untrennbar mit dem Gerät verbunden wurden, können besondere gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
19. Eigentumsvorbehalt, Zubehör und Entsorgung
- Von uns gelieferte Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Solda GmbH.
- Nicht zur Reparatur benötigtes Zubehör soll der Kunde nicht einsenden. Für eingesandtes Zubehör haften wir nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
- Wünscht der Kunde nach erfolgloser Reparatur, abgelehntem Kostenvoranschlag oder wirtschaftlichem Totalschaden keine Rücksendung, können wir das Gerät nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden fachgerecht entsorgen oder verwerten. Datenträger werden nicht ohne gesonderten Auftrag datenschutzgerecht gelöscht oder vernichtet.
- Fordert der Kunde das Gerät trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht zurück und zahlt er offene Entgelte nicht, bleiben gesetzliche Rechte, insbesondere Pfandverwertung und Hinterlegung, vorbehalten.
20. Datenschutz, Geheimhaltung und Zugangsdaten
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Zahlung, Versand, Dokumentation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus unseren Datenschutzhinweisen.
- Der Kunde soll Passwörter, PINs, Zugangscodes oder Entsperrmuster nur bereitstellen, wenn dies für Diagnose oder Reparatur erforderlich ist. Der Kunde kann Testzugänge einrichten oder Benutzerprofile mit eingeschränkten Rechten bereitstellen. Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nur zur Auftragsdurchführung verwendet.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Einsendung sensible, nicht erforderliche Daten zu entfernen oder zu sichern, soweit dies technisch möglich ist. Wir nehmen keine inhaltliche Prüfung privater oder geschäftlicher Daten vor, soweit dies für die Bearbeitung nicht erforderlich ist.
- Geschäftskunden und Servicepartner sind verpflichtet, uns nur solche Geräte und Daten zu übergeben, zu deren Weitergabe und Bearbeitung sie berechtigt sind. Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Übergabe oder fehlenden Information betroffener Personen entstehen, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten haben.
21. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
- Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern wir im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes erklären. Entstehen nach Vertragsschluss Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag, informieren wir den Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Textform über eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle, soweit wir hierzu verpflichtet sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
B. Besondere Bedingungen für typische Reparaturszenarien
23. Mainboard-, Leiterplatten- und Chip-Reparaturen
- Mainboard-, Leiterplatten- und Chip-Reparaturen richten sich auf den konkret diagnostizierten Fehlerbereich. Sie umfassen nicht automatisch Akku, Display, Tastatur, Trackpad, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher, Ports, Funkmodule, Gehäuse, Datenträger, Netzteil, Betriebssystem oder Software.
- Ist eine Grundfunktion des Mainboards erst nach der Hauptreparatur wiederherstellbar, können weitere Defekte erst danach sichtbar werden. Solche Defekte sind nicht Teil der ursprünglichen Mainboard-Reparatur, soweit sie nicht ausdrücklich mitbeauftragt wurden.
- Eine vollständige Prüfung sämtlicher Bauteile eines Mainboards ist nicht geschuldet und wirtschaftlich regelmäßig nicht sinnvoll, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.
24. Flüssigkeitsschäden und Korrosion
- Bei Flüssigkeitsschäden und Korrosion ist die Reparatur stets mit erhöhten Risiken verbunden. Reinigungen können leitfähige Korrosionsbrücken entfernen, wodurch sich ein bisheriges Fehlerbild verändert oder ein Gerät nicht mehr startet. Dies ist ein bekanntes technisches Risiko solcher Vorschäden.
- Die Entfernung von Korrosion, Reinigung und Neutralisation vermindert Risiken, beseitigt aber nicht zwingend alle Vorschäden und garantiert keine langfristige Haltbarkeit des gesamten Geräts.
- Wir sind nicht verpflichtet, sämtliche Bauteile vorsorglich zu tauschen. Der Austausch erfolgt gezielt nach technischem Befund und wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit.
25. Nicht reparierbare Geräte und Reparaturversuche
- Erweist sich ein Gerät trotz fachgerechter Diagnose oder Reparaturversuchs als nicht reparierbar oder wirtschaftlich nicht sinnvoll reparierbar, ist die vereinbarte Vergütung für Diagnose, Bearbeitung, Reinigung, Reparaturversuch, Material und Pauschalen geschuldet.
- Bei nicht reparierbaren Geräten kann sich das Fehlerbild durch notwendige Eingriffe, Reinigung, Messungen, Erwärmung, Spannungsprüfung, Demontage oder den Ausbau defekter Bauteile verändern. Ansprüche entstehen hieraus nicht, soweit die Veränderung nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
- Eine Wiederherstellung des Zustands vor dem Reparaturversuch ist nicht geschuldet, wenn dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist.
26. Datenrettung und Softwareleistungen
- Datenrettung, Neuinstallation, Betriebssystemreparatur, Virenbereinigung, Treiberinstallation, Konfiguration, Account-Wiederherstellung und Lizenzverwaltung sind gesonderte Leistungen und bedürfen einer ausdrücklichen Beauftragung.
- Datenrettung ist eine Bemühensleistung, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis zugesagt wird. Aufgrund beschädigter Datenträger, Verschlüsselung, Dateisystemfehler, Überschreibungen oder Vorschäden kann eine Datenrettung ganz oder teilweise erfolglos bleiben.
- Soll nach einer Hardware-Reparatur eine Software- oder Datenrettungsleistung erfolgen, erstellen wir hierfür auf Wunsch ein gesondertes Angebot.
C. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Solda GmbH, Innsbrucker Platz 4, 10827 Berlin, E-Mail: info@tmc.tec.de, Tel.: +49 (0)30 680 711 70, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.